| Finanzierungsmöglichkeiten |
|
|
Denn nur wer regelmässig investiert, kann seinen Betrieb längerfristig aufrechterhalten
und der Nachfolgegeneration eine gute
Produktionsgrundlage überlassen. Vor
allem dann, wenn Investitionen über eine
längere Zeit aufgeschoben wurden,
tauchen bei der Planung von grösseren
Projekten auch Fragen im Zusammenhang
mit der Finanzierung auf.
Daher muss sich jeder investitionswillige
Betriebsleiter im Klaren sein,
wie sich die geplante Investition einerseits
finanzieren und andererseits über
die künftigen Jahre auch finanziell verkraften
lässt. Der Betrieb muss also
über längere Zeit in der Lage sein, sämtlichen
finanziellen Verpflichtungen zu
genügen. Sprich: die Investition muss
für den Betrieb tragbar sein. Eine sogenannte
Tragbarkeitsberechnung gibt
darüber Auskunft.
Bund und Kanton unterstützen in der
Landwirtschaft diverse Investitionsvorhaben
mit rückzahlbaren und zinsfreien
Darlehen (Investitionskredite) oder gar
mit Beiträgen (Subventionen). Nachstehende
Übersicht soll die verschiedenen
Finanzierungsmöglichkeiten in der
Landwirtschaft darstellen:
Starthilfekredit
für Junglandwirte
Junge Landwirte mit eidgenössischem
Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger
Ausbildung können einen Starthilfekredit
bei der Zürcher Landwirtschaftlichen
Kreditkasse (ZLK) beantragen, sofern
sie jünger als 35 Jahre alt sind, mindes -
tens Pächter oder Partner in einer Generationengemeinschaft
sind und der Betrieb
über mindestens 1,25 SAK verfügt.
InvestitionsKREDITE
für landwirtschaftliche Bauten
Dem Gesuchsteller können Investitionskredite
in Aussicht gestellt, wenn er
jünger als 55 Jahre alt ist oder die Betriebsnachfolge
geregelt ist. Unter anderem
können für nachfolgende Inves -
tition rückzahlbare, zinsfreie Kredite
von der ZLK gewährt werden:
– Für Um- und Neubauten in der
Rindviehhaltung ab 1,75 SAK pro
Betrieb
– Anschaffungen von Maschinen in
Gemeinschaften ab zwei Partnern
– Für Um- und Neubauten im Bereich
Wohnen
– Hilfe bei Diversifikation z.B. für die
Errichtung eines Hofladens, Agrotourismus
oder einer Besenbeiz ab
1,0 SAK pro Betrieb
InvestitionsBEITRÄGE
(Subventionen)
Die Abteilung Landwirtschaft des Kantons
Zürich gewährt unter gewissen
und strengen Voraussetzungen bei
landwirtschaftlichen Bauten für gewisse
Raufutterverzehrer Investitionsbeiträge,
welche bei bestimmungsgemässer
Nutzung über 30 Jahre nicht
mehr zurückbezahlt werden müssen.
Des Weiteren können für die Schaffung
von Güllelagerraum ebenfalls Beiträge
gewährt werden.
Generell werden Investitionskredite
und Beiträge nur gewährt, wenn mittels
einer Tragbarkeitsberechnung die Finanzierung
und Tragbarkeit der Investitionen
ausgewiesen ist. Für Beratungen
im Zusammenhang mit der Erstellung
einer Tragbarkeitsberechnung oder eines
Betriebskonzeptes steht Ihnen der
Beratungsdienst des ZBV gerne zur Verfügung.
Lukas Baur, Beratungsdienst
|
|