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Raumplanungsverordnung verabschiedet

Neue Vorgaben für Bauten in der Landwirtschaftszone 

Für das Stabilisierungszielt gilt für jeden Kanton die Anzahl Gebäude per 30. September 2023 als Referenzwert. Darin sind alle Gebäude ausserhalb der Bauzone erfasst, die grösser als 6m2 sind. Bild: Adobe Stock

Neue Vorgaben für Bauten in der Landwirtschaftszone 

Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 die Raumplanungsverordnung verabschiedet. Er setzt das revidierte Raumplanungsrecht gestaffelt in Kraft: Der erste Teil gilt ab 1. Januar 2026, der zweite Teil ab 1. Juli 2026. 
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